BA aktualisiert erneut Fachliche Weisungen zum AÜG und verankert Textform
16.01.2025
Im Zuge des 4. Bürokratieentlastungsgesetzes und des damit verbundenen Ersatzes der Schrift- durch die Textform im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag hat die Bundesagentur für Arbeit erneut die Fachlichen Weisungen (FW AÜG) zum AÜG aktualisiert. Ebenfalls thematisiert wird die Ermöglichung der Textform für die Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen im Arbeitsvertrag. Die Fachlichen Weisungen geben Aufschluss darüber, wie die BA zentrale Vorschriften des AÜG auslegt. Bei Betriebsprüfungen orientiert sich die BA an diesen Vorgaben.
Hier finden Sie die aktuelle Fassung der Fachlichen Weisungen (FW AÜG)
Quelle: Bundesagentur für Arbeit / Bild: depositphotos.com ID: 405572058
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