Allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit wieder in Kraft
04.11.2024
Die Sechste Verordnung über eine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung des BMAS wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt somit seit dem 01.11.2024. Somit sind die in den GVP-Tarifverträgen vereinbarten Mindestlöhne der EG 1 allgemeinverbindlich und kein Leiharbeitnehmer darf in Deutschland geringer als 14 Euro/Std entlohnt werden. Ab 01.03.2025 steigt dieser Betrag auf 14,53 EUR/Std. Die Verordnung gilt bis zum 30.09.2025.
Hier finden Sie die Sechste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung
Quelle: Bundesgesetzblatt / Bild: depositphotos.com ID: 341056052
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