Ersetzung von Schrift- durch Textform passiert Bundesrat
25.10.2024
Das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG) IV hat als letzte Hürde den Bundesrat passiert. Bestandteil des Gesetzes ist auch der Ersatz der Schrift- durch die Textform bei Arbeitnehmerüberlassungsverträgen zwischen Kundenbetrieb und Zeitarbeitsunternehmen. GVP-Präsident Christian Baumann verdeutlicht die Bedeutung des Beschlusses: „Mit dieser Entscheidung rückt die Umsetzung einer zentralen Forderung näher, die der GVP und seine Vorgängerverbände seit geraumer Zeit stets angemahnt hatten. Erst im Januar 2024 hatte der GVP in seiner Stellungnahme zum BEG IV noch einmal eindrücklich darauf hingewiesen, mit welchen Belastungen das Schriftformerfordernis insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen sowohl bei Personaldienstleistern als auch bei Kundenbetrieben verbunden ist. Daher bin ich sehr erleichtert, dass diese Belastungen in absehbarer Zeit nun endlich der Vergangenheit angehören.“
Als finaler Schritt auf dem Weg bis zum Inkrafttreten des BEG IV muss die AÜG-Änderung nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und mit einem Datum für das Inkrafttreten versehen werden. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass ab Anfang Januar 2025 die AÜG-Änderung in Kraft treten wird.
Bis dahin gilt jedoch noch die bisherige Regelung.
Quelle: <a href="https://personaldienstleister.de/beg-iv-im-bundestag-verabschiedet-ersetzung-der-schrift-durch-die-textform-fuer-arbeitnehmerueberlassungsvertraege-rueckt-naeher/" target="_blank">GVP</a> / Bild: depositphotos.com ID: 44621443
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