Bundesagentur für Arbeit aktualisiert Fachliche Weisungen zum AÜG
22.10.2024
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die Fachlichen Weisungen (FW AÜG) zum AÜG aktualisiert. Dabei handelt es sich um die erste Änderung seit Mitte 2019. Die Fachlichen Weisungen geben Aufschluss darüber, wie die BA zentrale Vorschriften des AÜG auslegt. Bei Betriebsprüfungen orientiert sich die BA an diesen Vorgaben.
Die BA umschreibt die Neufassung mit den Worten: "An verschiedenen Stellen wurden für die Praxis relevante Ergänzungen und Klarstellungen vorgenommen oder nicht mehr relevante Fallgestaltungen gestrichen." Im Einzelnen umfasst die Änderungshistorie, welche sich auf Seite 2 der Fachlichen Weisungen findet, mehrere Dutzend Aktualisierungen.
Die neue Fachlichen Weisungen (FW AÜG) finden Sie hier auf der Homepage der Bundesagentur.
<a href="https://www.zeitarbeit-und-recht.de/archive/neue-fachliche-weisungen-arbeitnehmerueberlassung-aueg-2024/" target="_blank">Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema.</a>
Quelle: Bundesagentur für Arbeit / Bild: depositphotos.com ID: 429385120
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