Bundesregierung plant moderate Öffnung der Fachkräftezuwanderung in die Zeitarbeit für 2026
08.10.2024
Die Bundesregierung plant im Rahmen ihrer künftigen Migrationspolitik, ab 2026 eine begrenzte Öffnung für die Fachkräfteeinwanderung in die Zeitarbeitsbranche zuzulassen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenzuwirken, wird jedoch von vielen Branchenexperten als unzureichend angesehen.
Angesichts des steigenden Bedarfs an qualifizierten Arbeitskräften bleibt fraglich, ob diese Regelung ausreichen wird, um die Herausforderungen des deutschen Arbeitsmarktes nachhaltig zu lösen.
Für den GVP sind die Bedingungen nicht akzeptabel:
1. Das Arbeitsentgelt für Fachkräfte aus Drittstaaten soll sich ab dem 1. Beschäftigungstag nach denen eines vergleichbaren Arbeitnehmers im jeweiligen Einsatzbetrieb (Equal Pay) richten.
2. Es soll eine Mindestbeschäftigungsdauer mit arbeitgeberseitigem Kündigungsverbot von 12 Monaten für in Drittstaaten rekrutierte und in der Zeitarbeit beschäftigte Fachkräfte geben.
3. Die Neuregelung soll voraussichtlich erst Anfang 2026 in Kraft treten. Gerade letztgenannter Punkt macht deutlich, dass von der in der Wachstumsinitiative der Bundesregierung versprochenen „bürokratiearmen Umsetzung“ nichts übriggeblieben ist. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf würde ein Sonderarbeitsrecht für Drittstaatsangehörige in Bezug auf Kündigung und Bezahlung geschaffen. Dies würde erheblichen Mehraufwand für Personaldienstleister und ihre Kunden nach sich ziehen und immensen Verwaltungsaufwand bei den Kontrollbehörden schaffen.
Zur Stellungnahme des GVP: GVP / Bild: GVP
Kommentare (4)
Todd
09.10.2024 08:54 Uhr Antworten
...das sieht man wieder einmal, was für dilettantische Vorschläge von unserer Regierung kommen. Extrawürste wie EP ab dem 1. Tag und Kündigungsverbote?! Was soll das?
Und dann - ganz zeitnah - ab dem Jahr 2026...Ohne Worte...
Nippels
09.10.2024 09:07 Uhr Antworten
Arbeitgeberseitiges Kündigungsverbot mit Mindestbeschäftigungsdauer?
Was ist das für ein Blödsinn?
Gilt nicht das AGG? Seit wann hat ein Ausländer aus Drittstaaten andere Rechte als ein Einheimischer oder EU-Ausländer? Naja, blöde Frage eigentlich. Die einfache Antwort ist: Ampelregierung. Damit dürfte alles gesagt sein.
Nichts
11.10.2024 14:28 Uhr Antworten
Braucht man bald eh nicht mehr, denn inoffiziell wird von 10 Millionen "Arbeitslosen" geprochen, die sind nur nicht ausgewiesen, weil sie in Fortbildungsmaßnahmen oder Sprachkursen stecken.
Nippels
14.10.2024 10:15 Uhr Antworten
Die ganze Kurzarbeit nicht zu vergessen ...