Allgemeinverbindlichkeit des Zeitarbeits-Mindestlohnes kehrt zurück
03.09.2024
Nachdem die 5. Allgemeinverbindlichkeits-Verordnung für einen Zeitarbeits-MIndestlohn am 31.03.2024 ausgelaufen war und somit aktuell kein allgemeinverbindlicher Mindestlohn für die Branche gilt, steht eine solche Regelung nun wieder vor der Tür. Im Bundesanzeiger wurde der Entwurf einer "Sechsten Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung" veröffentlicht.
Ein Inkrafttreten zum 01.10.2024 ist wahrscheinlich.
Vorgesehen sind dann Mindestlöhne in Höhe der GVP-Tarife - also 14,00 EUR/Std bis Ende Februar 2025, dann 14,53 EUR/Std.
Die Verordnung soll bis Ende September 2025 gelten.
Relevanz hat eine solche Regelung ggf. für Unternehmen, die nicht nach den DGB-Tarifen arbeiten.
Quelle: Bundesanzeiger / Bild: depositphotos.com ID: 341056052
Kommentare (2)
Unbekannt
03.09.2024 12:28 Uhr Antworten
31.02.2024???
komisches Datum
Admin
04.09.2024 09:29 Uhr Antworten
Danke für den Hinweis. Der Tippfehler wurde korrigiert.