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Bundeskabinett beschließt Ersetzung der Schrift- durch die Textform für AÜ-Verträge

19.06.2024

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Schriftform bei Arbeitnehmerüberlassungsverträgen zwischen Kundenbetrieben und Zeitarbeitsunternehmen durch die Textform zu ersetzen.

Hierzu wurde eine Formulierungshilfe verabschiedet, die in das laufende parlamentarische Verfahren zum Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) eingebracht wird und somit Teil dieses Gesetzesvorhabens wird. Das bedeutet, dass zunächst der Bundestag und anschließend der Bundesrat zustimmen müssen, bevor die entsprechende Änderung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft treten kann.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt:

"Ich freue mich, dass wir mit der heute beschlossenen Formulierungshilfe einen ganz zentralen Baustein zum BEG IV ergänzen. Vorgesehen ist unter anderem die Ersetzung der Schriftform durch die Textform im Nachweisgesetz. Diese Änderung bringt Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Künftig kann ein Arbeitsvertrag in der Regel vollständig digital abgeschlossen werden, zum Beispiel per E-Mail. Das spart Zeit und Kosten - und zeigt die richtige Richtung auf: Digitale Dienste statt analoge Altlasten. Klar ist: Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe. Unser Meseberger Bürokratieabbauprogramm mit einem Entlastungsvolumen von 3 Milliarden pro Jahr sollte auch für den nötigen Abbau von Bürokratie auf europäischer Ebene eine Blaupause sein. Denn auch in Brüssel braucht es eine Trendwende für weniger Bürokratie und mehr Freiräume."

Hinweis: Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Verbindlich ist die Endfassung, die im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. Daher sollte niemand vorschnell auf die Textform umstellen.

Quelle: BMJ - Pressemitteilung / Bild: depositphotos.com ID: 488254568

 

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