GVP definiert Qualitätsstandards für mehrere Geschäftsfelder
11.06.2024
Der Gesamtverband der Personaldienstleister hat damit begonnen, Qualitätsstandards für verschiedene Geschäftsfelder der Personaldienstleister zu entwickeln. Aktuell wurden folgende drei definiert: Qualitätsstandards für gute Zeitarbeit in der Pflege und im Gesundheitswesen, Qualitätsstandards guter Ausbildung bei Personaldienstleistern und Qualitätsstandards für die internationale Mobilität in der Zeitarbeit.
Mit diesen Standards sollen zum einen GVP-Mitglieder ihr Qualitätsbewusstsein auch öffentlich dokumentieren können. Zum anderen möchte der Verband den Qualitätsgedanken in der Branche weiter voranbringen. Entwickelt wurden die Kriterienkataloge von Verbandsmitgliedern mit großen Erfahrungen in den drei genannten Bereichen, in deren Unternehmen die Qualitätsstandards bereits angewandt werden.
Unter „Der GVP/Leitlinien/Qualitätsstandards“ können sich Verbandsmitglieder als Geschäftsführer/-in bzw. mit der Zugangsberechtigung der Geschäftsführung oder der bevollmächtigten Person bzw. des Primären Kontakts zur Einhaltung der Kriterien selbstverpflichten. Mit dem Absenden der Erklärung durch Anklicken des gleichnamigen Buttons wird der Kriterienkatalog für das GVP-Mitglied verbindlich. Danach ist der Download der entsprechenden Vignette freigeschaltet und sie kann zum Beispiel auf der Firmenwebsite, in der E-Mailsignatur oder auf dem Firmenbriefpapier benutzt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des GVP.
Quelle: GVP / Bild: depositphotos.com ID: 55537971
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