Fleischindustrie: Gesetzes-Evaluierung und Branchenverband widersprechen Minister Heil
23.02.2024
Die Evaluation des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) hat wichtige Erkenntnisse über die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen des Gesetzes aufgezeigt, insbesondere zu der Ausnahme vom Verbot der Arbeitnehmerüberlassung in der Fleischverarbeitung.
Das GSA Fleisch führte mit in Kraft treten zum 1. Januar 2021 zu einem Direktanstellungsverbot in Fleischbetrieben der Schlachtung und Zerlegung, welches den Einsatz von Fremdpersonal im Kernbereich untersage. Hiervon ausgenommen sind Unternehmen der Fleischverarbeitung, in denen durch Tarifvertrag ermöglichte Leiharbeit lediglich bis 31. März 2024, unter strengen Auflagen, eingesetzt werden darf. Die qualitative Analyse der Evaluation des GSA Fleisch belegt, dass es auch über den 31.03.2024 Bedarf an Leiharbeit für Unternehmen der Fleischverarbeitung gibt, insbesondere um saisonale Produktionsspitzen zu bewältigen oder Personalengpässe aufgrund von Krankheit oder Urlaub auszugleichen. Die Sicherheit und der Arbeitsschutz bei der Leiharbeit sind im Allgemeinen gewährleistet, so die Evaluation.
Angesichts dieser Ergebnisse empfiehlt die Evaluation, die Ausnahme zur Leiharbeit in der Fleischverarbeitung unbefristet fortzuführen, da keine Anpassungen erforderlich sind, wie die empirischen Resultate belegen. Es wird vorgeschlagen, die bestehenden Regelungen zur Quote, Einsatzdauer und Tarifverträgen beizubehalten. Die Evaluation geht sogar noch weiter und empfiehlt „angesichts des hohen Aufwands des Melde- und Kontrollverfahrens für Unternehmen und den Zoll, […] zu prüfen, ob sich im Fall einer Entfristung der Ausnahmeregelung mittelfristig der Aufwand durch stärker automatisierte bzw. digitale Verfahren reduzieren lässt“.
Trotz der klaren Ergebnisse und Empfehlungen, hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kommuniziert, dass er sich für ein komplettes Verbot der Leiharbeit in der Fleischindustrie einsetze. Die Ausnahmeregelung per Tarifvertrag werde zum 1. April 2024 auslaufen, kündigte er an. „Leiharbeit wird aus Schlachthöfen komplett verschwinden”, betonte er.
Die Evaluation zeigt uns deutlich, dass es umso wichtiger ist, vor dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeit, die Wirksamkeit von Maßnahmen zu verfolgen. Die Tarifautonomie darf nicht geschwächt werden, sondern muss nach wie vor gestärkt und ausgebaut werden! Die vorliegende Evaluation bekräftigt dies in Bezug auf die Leiharbeit. Das GSA Fleisch wurde vom BMAS erarbeitet und die Evaluation von ebendiesem in Auftrag gegeben. Jetzt will sich das Ministerium an die Ergebnisse nicht halten, weil diese politisch unpassend scheinen. Es kann nicht sein, dass sich das zuständige Ministerium nicht an die eigenen Evaluationsergebnisse halten will. „Das BMAS ist in der Pflicht, die Ergebnisse und Empfehlungen der Evaluation vollständig ernst zu nehmen und die Leiharbeit auf Basis eines Tarifvertrages ab dem 1. April 2024 entsprechend gesetzlich umzusetzen“, so Vehid Alemic, Hauptgeschäftsführer beim Verband der Ernährungswirtschaft e.V. (VdEW). “Das klare und deutliche Fazit der Evaluation ist, dass die Leiharbeit auf Basis eines Tarifvertrages in der Fleischverarbeitung beibehalten werden soll, dafür setzen wir unsere Stimme ein!”, so Alemic weiter. Wir fordern, dass die gesetzliche Regelung zu Leiharbeit entsprechend fortbesteht und verlängert wird.
Quelle: Verband der Ernährungswirtschaft / Bild: depositphotos.com ID: 24855697
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