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Neue Versicherung gegen Subsidiärhaftungsschäden für Entleiher

23.11.2023

Die Firma Institut für Zahlungssicherheit GmbH wirbt mit einer lt. Pressemitteilung neuartigen Versicherung für Entleiher gegen Subsidiärhaftungsschäden. Gemäß gesetzlicher Bestimmungen gilt, dass Entleiher automatisch haften, wenn Personaldienstleister fällige Beiträge zur Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft nicht fristgerecht oder nicht komplett zahlen. Dadurch entstehen Entleihfirmen im Schadenfall unerwartet hohe Kosten, die sie selbst nicht verschuldet haben. Mit dem Produkt der Firma können sich Entleihunternehmen dagegen absichern.

Auch für Personaldienstleister werden Vorteile angepriesen.

In der Pressemitteilung heißt es: "SubsidiärProtect vereinfacht die Zusammenarbeit zwischen Entleiher und ihren Personaldienstleistern, weil die Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Sicherheitseinbehalte auf die Rechnungen des Dienstleisters sowie Bankbürgschaften nicht mehr notwendig sind, um einen Entleiher gegen Subsidiärhaftungsschäden zu schützen. [...] Die neue Versicherung hat nicht nur positive Auswirkungen auf Entleihfirmen, sondern bringt auch nachhaltige Vorteile für Personaldienstleister mit sich. Sind Zeitarbeitsfirmen bei IZS gelistet, sind alle Entleihungen an jeden Entleiher, der eine SubsidiärProtect-Police hat, automatisch versichert. So entstehen nachhaltige Wettbewerbsvorteile gegenüber der nicht-versicherbaren Konkurrenz. Weil für Personaldienstleister durch SubsidiärProtect zudem das Stellen von Bankbürgschaften entfällt, erhöht sich einerseits sofort die Kreditlinie, andererseits verbessert sich das Bankrating spürbar. Durch die Versicherbarkeit lässt sich außerdem für Zeitarbeitsfirmen sowohl im Neukundenbereich als auch bei Bestandskunden Mehrgeschäft generieren.

Auf der Homepage des Anbieters wird auch ein Beitragsrechner angeboten.

Quelle: openPR / subsidiaerprotect.de / Bild: depositphotos.com ID: 184560858

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