Allgemeinverbindliche Mindestlöhne in der Pflege steigen
12.10.2023
Mit der 6. Pflegearbeitsbedingungenverordnung wurde eine Erhöhung der allgemeinverbindlichen Mindestlöhne in der Pflegebranche beschlossen. Gemäß der bisherigen Verordnung steigen die Löhne in dieser Branche noch zum 01.12.2023 auf 14,15 bis 18,25 Euro/Std (je nach Qualifikation und Ausbildung), die neue Verordnung sieht dann Erhöhungen ab dem 01.05.2024 wie folgt vor: Mindestentgelt 15,50 Euro/Std, mit mindestens einjähriger Ausbildung 16,50 Euro/Std, für Pflegefachkräfte 19,50 Euro/Std. Eine weitere Erhöhung ist dann für den 01.07.2025 vereinbart.
Diese Werte gelten aufgrund der Allgemeinverbindlichkeit auch für Zeitarbeitnehmer, die in der Pflegebranche zum Einsatz kommen.
Quelle: Bundesanzeiger / Bild: depositphotos.com ID: 35944175
Kommentare (1)
Mathias Söhngen
17.10.2023 09:29 Uhr Antworten
Bisher ist es nur der Entwurf der Rechtsverordnung mit der Gelegenheit zur Stellungnahme. Erfahrungsgemäß ist aber die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Verordnung dann so verabschiedet werden wird.