Bürokratieentlastungsgesetz: iGZ fordert Textform für AÜ-Vertrag
06.09.2023
Bundesjustizminister Buschmann will mit dem neuen Bürokratieentlastungsgesetz Bürokratie abbauen. Dafür wurde nun ein "Eckpunktepapier" beschlossen, aus dem nun "schnellstmöglich" ein Referentenentwurf entstehen soll. Einer der Kernpunkte der Neuregelungen soll die Aufhebung zahlreicher Schriftformerfordernisse werden, wofür künftig die "elektronische Form" die Regelform werden soll. Genannt ist dabei bspw. der Arbeitsvertrag.
Der iGZ hat sich in diesem Zusammenhang mit weitergehenden Forderungen an das Ministerium gewandt, um das Schriftformerfordernis für den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag durch die Textform zu ersetzen.
Bei der elektronischen Form handelt es sich im Grunde um eine qualifizierte digitale Signatur, für die bestimmte Voraussetzungen erforderlich sind, während die Textform bspw. durch eine einfache E-Mail gewahrt ist.
Bisher muss der AÜ-Vertrag von beiden Vertragsparteien vor der Überlassung eigenhändig im Original unterzeichnet werden. Und auch Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Diese Regelung stammt aus dem Jahr 1972 und kann heutzutage vollumfänglich in Textform (E-Mail) erfolgen, so der iGZ: "Der Ersatz durch Textform würde jegliche Kontrollmöglichkeiten erhalten und zugleich enormen bürokratischen Aufwand beseitigen. Arbeitnehmerschutz und Prüfmöglichkeiten blieben ohne Abstriche gegeben. Die im Eckpunktepapier angedachte Regelung die elektronische Form als Ersatzform der Schriftform zu etablieren, wird der betrieblichen Praxis jedoch nicht gerecht. Viele Einsatzunternehmen, gerade im Handwerk oder aus dem mittelständischen Bereich, halten die erforderliche Technik für die Umsetzung der elektronischen Signatur nicht bereit. Insgesamt wäre daher ein reines Abstellen auf die Textform in § 12 Absatz 1 Satz 1 AÜG notwendig.", erklärt der Verband auf seiner Homepage.
Kommentare (5)
Nichts
06.09.2023 10:51 Uhr Antworten
Ich bin der Meinung, dass es ein Gesetz geben müsste, dass jedes Unternehmen (auch Startups) dazu verpflichtet, als ersten Mitarbeiter (m/w/d) einen Juristen einzustellen.
Somit ist gewährleistet, dass man nicht den Überblick verliert und das es immer weniger Unternehmer gibt. Spaß muss sein in diesen Zeiten!
Nippels
07.09.2023 08:31 Uhr Antworten
Ich verstehe unter Bürokratie nicht nur das Ersetzen von bewegtem Papier durch elektronische Form. Das ist lediglich Digitalisierung und hat mit Bürokratieabbau rein gar nichts zu tun.
Neunmalklug
07.09.2023 09:49 Uhr Antworten
Mein Bauchgefühl: Fast die Hälfte der aufgedeckten "Verstöße" bei Prüfungen durch die Agentur für Arbeit sind AÜ-Verträge, bei denen der Kunde einen Tag zu spät unterschrieben hat... ist halt auch echt schwer, das mit den Unterschriften hinzukriegen, wenn der Kunde am Freitag ganz dringend Unterstützung am Montag braucht.
In der Prüfung ist das für die Agentur für Arbeit leicht: Einfach durch die AÜ-Verträge blättern, da ist garantiert einer dabei, bei dem das nicht geklappt hat. Oder der Kunde hat unterschrieben, aber kein eigenes Datum eingetragen - da kann man zumindest lange drüber diskutieren.
Wenn man das alles nun per E-Mail machen dürfte, dann halbiert sich ja die Anzahl der Ordnungswidrigkeiten? Ob das politisch gewollt ist?
Nichts
07.09.2023 10:21 Uhr Antworten
Wahrscheinlich ist das politisch so gewollt! Und durch die Einführung des Bürgergeldes wird die Zeitarbeit in absehbarer Zeit stark zurückgehen. Ja und das ist wahrscheinlich auch politisch so gewollt.
Arbeitgeber
20.09.2023 10:07 Uhr Antworten
Die BA bietet jetzt schon in ihrer Weisung zum ANÜ-Gesetz eine Lösung wie bei Einzel-AÜ-Verträgen die Schriftform durch die Textform ersetzt werden kann.