Weitere zwei Branchenzuschlagstarifverträge modifiziert
30.08.2023
Nachdem in der jüngeren Vergangenheit insgesamt sechs Branchenzuschlagstarifverträge zwischen den Zeitarbeits-Arbeitgebern und sowohl der IG Metall als auch der IG BCE zum Vorteil der Arbeitnehmer modifiziert wurden, wurde nun für zwei weitere BZ-Tarife ähnliches vereinbart.
Zwischen Arbeitgebern und IG Metall wurden Änderungen für die beiden Branchenzuschlagstarifverträge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Textil- und Bekleidungsindustrie (TV BZ TB) sowie in der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ HK) vereinbart.
Zudem wurde ein zum TV BZ TB ergänzender "Tarifvertrag Inflationsausgleichsprämie" (TV IAP TB) für die Branche der Textil- und Bekleidungsindustrie abgeschlossen.
Kernstück ist auch diesmal das Vorziehen der ersten BZ-Stufe auf den ersten Einsatztag (bisher: nach 6 Wochen). Gelten soll die neue Regelung in diesen beiden Verträgen dann ab 01.10.2023.
Zudem wurde eine gestaffelte Inflationsausgleichsprämie vereinbart.
Quelle: Unternehmensberatung Schröder / Bild: depositphotos.com ID: 339123410
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