Betriebsratsvorsitzender kann nicht gleichzeitig Datenschutzbeauftragter sein
09.06.2023
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass eine Doppelrolle als Betriebsratsvorsitzender und Datenschutzbeauftragter in einem Unternehmen wegen möglicher Interessenkonflikte nicht zulässig ist (Az.: 9 AZR 383/19).
Der Vorsitz im Betriebsrat steht einer Wahrnehmung der Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz typischerweise entgegen.
Quelle: Bundesarbeitsgericht / Bild: depositphotos.com ID: 192713970
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