Inflationsausgleichsprämie kann zu steuer- und SV-freier Vergütung von Überstunden genutzt werden
25.05.2023
Wie das Portal steuernetz.de unter Berufung auf den Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) berichtet, kann die Inflationsprämie genutzt werden, um Arbeitnehmern ihre entsprechenden Überstunden steuer- und sozialabgabenfrei zu vergüten.
Die Inflationsprämie hatte der Gesetzgeber 2022 eingeführt, um Arbeitgebern die Möglichkeit zu geben, Beschäftigten angesichts der Inflation mit bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei finanziell zu unterstützen.
Der BVL bezieht sich dabei auf die FAQ des Bundesfinanzministeriums zur Inflationsausgleichsprämie.
Quelle: steuernetz.de / Bild: depositphotos.com ID: 61271383
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