Neue allgemeinverbindliche Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk
04.05.2023
Für das Maler- und Lackiererhandwerk wurden neue Mindestlöhne vereinbart und für allgemeingültig erklärt. Somit gelten diese auch für Leiharbeitnehmer, welche im Einsatz entsprechende Tätigkeiten ausüben. Für ungelernte Arbeitnehmer sind ab sofort mindestens 12,50 EUR/Std. zu zahlen und für gelernte Arbeitnehmer mindestens 14,50 EUR/Std.
Ab dem 01.04.2024 erhöhen sich diese Beträge um jeweils 0,50 EUR.
Die Vorgänger-Verordnung war zum Mai 2022 außer Kraft getreten.
Quelle: Zoll / Bild: depositphotos.com ID: 197771052
Kommentare (2)
Pseudonym
04.05.2023 10:59 Uhr Antworten
erzähl denen von der Bild doch mal einer, dass bei der Zeitarbeit der Mindestlohn für Leiharbeitnehmer bei 13,-€ liegt. Für Bild-Texter und Bild-Leser: das ist mehr als 12,50€, wie viel sag ich aber jetzt nicht, da müsst Ihr selbst rechnen.
Nippels
10.05.2023 08:34 Uhr Antworten
Diese Löhne lassen das Malerhandwerk natürlich äußerst "attraktiv" erscheinen!