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Stolz begrüßt Trendwende: Zentralverband fordert Aufhebung des Zeitarbeitsverbots im Bauhauptgewerbe

26.01.2023

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) fordert in einem Statement die Aufhebung des Verbots von Zeitarbeit im Bauhauptgewerbe und weicht damit von seinem bisherigen Kurs ab, diese Einschränkung zu unterstützen.
Der ZDB begründet seine Forderung mit der demografisch bedingten Arbeits- und Fachkräftelücke in Deutschland. Zahlreiche gesetzliche und tarifliche Maßnahmen haben aus Sicht des ZDB „nach und nach, Stück für Stück“ zu einer Beseitigung der Missstände im Bauhauptgewerbe geführt. Zudem weise eine Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages darauf hin, dass die herrschende Meinung in der Rechtswissenschaft die Vereinbarkeit des Zeitarbeitsverbots mit höherrangigem Recht verneine.

Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), reagierte zustimmend auf die ZDB-Stellungnahme.

Quelle: iGZ / Bild: depositphotos.com ID: 13797868

Kommentare (3)

Nippels

26.01.2023 10:33 Uhr Antworten

Ich bin ja wirklich nicht für Verbote, aber im Bauhauptgewerbe habe ich es immer für richtig gehalten.
Baustellen bieten Gefahrenquellen, die vor allem von ungelernten Kräften nicht richtig eingeschätzt werden können. Wie soll zudem der PDL für die ständig wechselnden Arbeitsplätze eine adäquate Gefährdungsbeurteilung durchführen können? Kaum einer wird vor Ort sein, um sich die Gegebenheiten anzuschauen.
Im Bauhauptgewerbe hat Zeitarbeit meiner Meinung nach nichts zu suchen.

Pseudonym

26.01.2023 12:24 Uhr Antworten

Ich glaube nicht das es aufgehoben wird.
ABER falls ja, wird sich auch dies mit den Gefahrenquellen regeln lassen. Ob man sich ne Spritze versehendlich in den Fuß drückt oder ein Hammer drauf fällt ist am Ende egal.

Wir sehen ja was gerade passiert, Pflege wollen se verbieten, Fahrer (Paketauslieferer) sind se am Überlegen .... wir haben genügend und gute Gesetze, da brauht es keine zusätzlichen Verbote. Finde ich.

Nichts

06.02.2023 13:59 Uhr Antworten

Bin hier auch zwiegespalten. Aber wenn was passiert, wird hier so gut wie immer der Verleiher ein Problem mit der BG haben, zumindest bei schweren Schäden.
Hier glaube ich auch, dass es schwierig wird eine vernünftige Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Denn dann suchen die ganz genau, schließlich geht es dann meist um hohe Summen.

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