Resturlaub verjährt nicht automatisch
22.12.2022
Das Bundesarbeitsgericht hat sich aktuell mit der Verjährung von Urlaub befasst und dabei klar herausgestellt, dass Resturlaub nicht automatisch verjährt, sonder vielmehr nur dann wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf die drohende Verjährung aktiv hingewiesen hat. Mehr noch: die dreijährige Verjährungsfrist beginnt erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.
Bereits 2019 gab es ein ähnliches Urteil des BAG mit dem Inhalt, dass die Verfallfristen lt. Bundesurlaubsgesetz nur greifen, wenn der Arbeitgeber auf den drohenden Urlaubsverfall hinweist. Mit dem neuen Urteil wiesen die Erfurter Richter nun auch die Hoffnung der Arbeitgeber auf die gesetzliche Verjährung nach BGB ab.
Quelle: Bundesarbeitsgericht / Bild: depositphotos.com ID: 27172093
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