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EuGH: bei Abweichung von equal-pay müssen Ausgleichsvorteile gewährt werden

15.12.2022

Der Europäische Gerichtshof hat sein in der Branche mit einiger Sorge erwartetes Urteil zum Gesamtschutz von Leiharbeitnehmern gesprochen. Diese Sorgen waren offenbar nicht ganz unberechtigt. Der Leitsatz des Urteils lautet: "Ein Tarifvertrag, der für Leiharbeitnehmer ein geringeres Arbeitsentgelt als das der unmittelbar eingestellten Arbeitnehmer festlegt, muss Ausgleichsvorteile vorsehen". Solcherlei "Ausgleichsvorteile" sind in den aktuellen Zeitarbeits-Tarifverträgen nicht erkennbar vorgesehen. Auch wenn eine fundierte juristische Beurteilung noch aussteht, kann bereits jetzt festgestellt werden, dass damit die Zeitarbeits-Tarifverträge in der aktuellen Form nicht bestehen werden können. Es ist nun am Bundesarbeitsgericht, das Urteil in nationales Recht umzusetzen und die konkreten Rahmenbedingungen festzulegen. In diesem Sinne appellierten bereits die Zeitarbeits-Arbeitgeberverbände in einer ersten gemeinsamen Erklärung an das BAG "sich schützend vor die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie zu stellen und die Gestaltung von Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge in der Zeitarbeit auch zukünftig zu ermöglichen, und zwar rechtssicher, praktikabel und attraktiv."

Finden Sie nachfolgend zum Thema verlinkte weiterführende Informationen:


- die Urteils-Zusammenfassung des EuGH
- das Urteil des EuGH im Volltext
- die gemeinsame Stellungnahme von BAP und iGZ

Quelle: EuGH / Bild: depositphotos.com ID: 312055360

Kommentare (2)

Tarifgemeinschaft

15.12.2022 15:20 Uhr Antworten

Urteil des EuGH, danke und endlich Klarheit für die Branche im rechtskonformen Kontext. Kommentar vom iGZ/BAP Zitat: "sich schützend vor die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie zu stellen" Warum sollte man sich schützend vor Tarifautonomie stellen, wenn diese seit 2017 nicht in der Lage ist ein rechtskonformes Tarifwerk, welches die Mitarbeiter und Personaldienstleister sowie Kunden schützen sollte??! Stattdessen werden wieder weiter eigene Egoismen und Interessen auf Kosten der Branche wohlwissend missbräuchlich angewendet. Es ist peinlich für einen Rechtsstaat wie Deutschland, das er beim EuGH nach Antwort erbitten muss ob, Arbeitnehmergruppen wissentlich benachteiligt werden oder ob dies noch im Rahmen der Ausbeutung in Ordnung wäre. FAZIT: Ich hoffe doch Inständig das jetzt allen beteiligten klar ist was Gleichstellung beinhaltet, das zusätzlich Bürokratie jetzt nicht das richtige Signal ist, das Deutschland auch mal eine Vorreiterrolle einnehmen kann, modern, fair, transparent. Wer die Einstellung besitzt haben wir schon immer so gemacht, kann und soll jetzt bitte einfach Modellbau betreiben und stricken lernen.

Todd

16.12.2022 15:43 Uhr Antworten

...was aus der EU/vom EuGH kommt ist selten gut...teure, überbezahlte Bürokraten, die versuchen ganz Europa zu regeln, egal wie die Nationalstaaten ticken...

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