BAP- Fachkonferenz „ARBEIT & PERSONAL“ - Verfahren beim EuGH hat Sprengkraft
21.11.2022
Am 15.11. fand in Hamburg die Fachkonferenz „ARBEIT & PERSONAL“ des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.V. (BAP) statt. Auf der Homepage des Verbandes ist nun eine Zusammenfassung zu finden. Verbandsjurist Schalimow sprach über das derzeit beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängige Verfahren zum Gesamtschutz von Beschäftigten in der Zeitarbeit, das "Sprengkraft hat, denn es könnte das Modell der Branche in Deutschland in Frage stellen". Entscheidend sei dabei die Klärung der Frage, ob das deutsche System der Arbeitnehmerüberlassung den Gesamtschutz der Zeitarbeitnehmer gemäß der entsprechenden EU-Richtlinie wahrt. Bisher liegt hierzu erst eine Empfehlung des Generalanwalts beim EuGH vor, doch möglicherweise kann noch in diesem Jahr mit dem Urteil gerechnet werden.
In der Gesamtbetrachtung benannte BAP-Präsident Sebastian Lazay mehrere gravierende Herausforderungen für die Branche, wie z.B. die noch nicht überstandene Pandemie, den Ukraine-Krieg und den Fachkräftemangel.
In diesem Zusammenhang machte Christiane Brandes-Visbeck (Expertin für Digital Leadership/New Work) klar, dass die Chefs mehr denn je dafür sorgen müssen, dass es ihren Beschäftigten gut geht.
Quelle: BAP
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