Antwort auf Kleine Anfrage zeigt teils erstaunliche Fakten
08.11.2022
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage mit dem Titel „Beschäftigung und Entgelt in der Leiharbeit - Arbeitnehmerüberlassung“ hat die Bundesregierung 37 Fragen zum Stand der Zeitarbeitsbranche beantwortet. An vielen Stellen zitiert die Bundesregierung Statistiken der BA, die dennoch teils erstaunliche Fakten zu Tage bringen. Zum Beispiel zeigen die Werte eine nach wie vor enorme Fluktuation in der Branche.
Die erstaunlichsten Fakten dürften aber die Antworten bzgl. branchenbezogener Tarifverträge enthalten. Demnach sind aktuell 211 gültige Tarifverträge im Tarifregister des Bundes registriert, in denen die Höchstüberlassungsdauer auf mehr als 18 Monate ausgeweitet wurde. Spitzenreiter dabei ist die Branche "Kreditinstitute und privates Versicherungsgewerbe" für die ein Tarifvertrag mit einem Abweichungskorridor von bis zu 540 Monaten (45 Jahre!) existiert, womit eine Höchstüberlassungsdauer quasi abgeschafft wird. Aber auch in einigen wesentlich relevanteren Branchen erlauben einige Tarifverträge teilweise erstaunliche Abweichungen von der gesetzlichen Höchstüberlassungsdauer: "Chemie, Kunststoffverarbeitung" bis zu 14 Jahre, "Eisen- und Stahlerzeugung, Metallverarbeitung" und "Straßenverkehr, Spedition, Schifffahrt, Luftfahrt" bis zu 10 Jahre sowie "Energiewirtschaft, Wasserversorgung" bis zu 9 Jahre.
Weiterhin zeigen die Antworten der Bundesregierung, dass im letzten Jahr 584 AÜ-Erlaubnisse versagt/entzogen wurden und dass 3.238 Ordnungswidrigkeitsverfahren durch die BA und weitere 774 Verfahren (inkl. 23 Strafverfahren) durch den Zoll eingeleitet wurden.
Quelle: Bundestags-Drucksache 20/4150 / Bild: depositphotos.com ID: 170796828
Kommentare (3)
Nippels
08.11.2022 11:11 Uhr Antworten
Diese "Abweichungen" von der gesetzlichen Höchstüberlassungsdauer sind im Rahmen der Tarifautonomie entstanden. Das ist doch genau das, was sich die Politik immer wünscht: Tarifverträge, die flächendeckend ihre Anwendung finden. Würden die Gewerkschaften etwas anderes wollen, hätten sie mit den Arbeitgebervertretern etwas anderes aushandeln müssen.
BuFiPo
05.12.2022 11:33 Uhr Antworten
Die ermittelten Zahlen sind nur ein Tropfen auf den heissen Stein - bzw. was von dem Tropfen noch auf dem Stein auftrifft.. - die Dunkelziffer wird weit höher liegen. Illegale ANÜ ist sicher nicht Bestandteil von Verhandlungen/ergebnissen zwischen Arbeigeber-/Arbeitnehmervertretungen.
Der Anteil der entzogenen AÜ-Erlaubnisse macht nur einen geringen Prozentsatz zu den erteilten AÜ-Erlaubnissen aus.
Es wäre wünschenswert wenn mehr Fairness auf dem Ausbeute-Markt bestehen würde...
TraurigerSklave
05.02.2023 23:49 Uhr Antworten
Das ist die gleiche Vorgehensweise wie bei Pontius Pilatus. An Scheinheiligkeit nicht zu übertreffen. Bei modernem Sklavenhandel macht jeder mit, sogar die höchsten Gerichte.
Schade nur, daß sich keiner stark macht für die kleinsten der Kleinen. Eigentlich ein fetter Wiederspruch zur Gerechtigkeit. Pfui!