Werner Stolz: „50 Jahre AÜG: Ein Dauerprovisorium?“
24.10.2022
Vor 50 Jahren, am 11.10.1972, trat das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft, das zuvor einstimmig im Bundestag bzw. Bundesrat verabschiedet wurde. Anlass genug für iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz, in einer Rückblende das halbe Jahrhundert AÜG Revue passieren zu lassen.
In einem Blogbeitrag auf der iGZ-Homepage weist er außerdem darauf hin, dass Mitte November die Ergebnisse der Evaluation der 2017er Änderungen des AÜG durch die Bundesregierung vorgestellt werden.
Quelle: iGZ / Bild: depositphotos.com ID: 5423294
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