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BAG verpflichtet Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung

14.09.2022

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Grundsatzurteil (1 ABR 22/21) entschieden, dass Arbeitgeber ausnahmslos verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten zu erfassen. Bisher besteht diese Pflicht nur für Überstunden und Sonntagsarbeit. Die Regelung dient dem Schutz der Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes.

Das Urteil könnte weitreichende Folgen bspw. für Vertrauensarbeitszeitmodelle, mobiler Arbeit und Homeoffice haben. Der Deutschlandfunk zitiert den renommierten Arbeitsrechtler Professor Thüsing, der die Entscheidung als Paukenschlag bezeichnete.

Allerdings seien noch viele Fragen offen. Das Gericht habe unter anderem noch nicht festgelegt, ob alle Arbeitnehmer in Zukunft tatsächlich verpflichtet seien, ihre Arbeitszeiten zu dokumentieren, auch wenn der Arbeitgeber dies womöglich gar nicht verlange.

Quelle: BAG / Deutschlandfunk / Bild: depositphotos.com ID: 158332556

Kommentare (3)

Nippels

14.09.2022 12:53 Uhr Antworten

Auch hier ist Papier geduldig. Da es bisher keine Vorschrift gibt, wie genau die Dokumentation zu erfolgen hat (auf Papier, elektronisch etc.) wird sich vielleicht auch gar nichts ändern in der Praxis.
Wichtig ist hingegen, dass ab kommenden Jahr alle die, die nichts arbeiten (wollen), das Geld vom Staat quasi auf Vertrauensbasis erhalten.
Wie so oft geht Deutschland in fast allen Belangen den "wirtschaftlich richtigen" Weg.

Nichts

07.10.2022 09:14 Uhr Antworten

Genau auf den Punkt getroffen! Danke!

Nichtwichtig

28.11.2022 15:28 Uhr Antworten

Genau so hätte ich es auch geschrieben! Punktlandung...Danke :-)

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