Zeitarbeit soll bei Kurzarbeitergeld berücksichtigt werden
05.09.2022
Die leichteren Zugangsvoraussetzungen für Kurzarbeit sollen bis 31. Dezember 2022 verlängert werden. Das sieht ein Referentenentwurf vor, in dem auch die Zeitarbeitsbranche berücksichtigt ist. Dies berichtet der iGZ auf seiner Homepage.
Die Verordnungsermächtigung zur Öffnung des Kurzarbeitergeldes für die Zeitarbeit in § 11a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes soll bis 30. Juni 2023 verlängert werden.
Quelle: iGZ / Bild: depositphotos.com ID: 355175016
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