BA veröffentlicht aktualisierte Version des Merkblattes für Leiharbeitnehmer
08.08.2022
Das Merkblatt für Leiharbeitnehmer, welches jeder Personaldienstleister seinen Leiharbeitnehmern bei Abschluss des Arbeitsvertrages in der jeweils aktuellen Form (und ggf. in der jeweiligen Muttersprache des Arbeitnehmers) zwingend vorlegen muss, wurde von der Behörde aktualisiert. Die Unternehmensberatung Schröder fasst die Änderungen wie folgt zusammen: Das Merkblatt enthält Änderungen hinsichtlich der neuen Regeln im Kontext der Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie ab 1. August 2022, ein Hinweis auf den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ab 1. Oktober 2022 sowie über die Pflicht des Entleihers hinsichtlich einem Übernahmegesuch eines Leiharbeitnehmers.
Das aktualisierte Merkblatt kann unter diesem Link bei der Bundesagentur für Arbeit heruntergeladen werden.
Quelle: BA / Unternehmensberatung Schröder / Bild: depositphotos.com ID: 429385120
Kommentare (1)
Zuehrlich
27.02.2023 18:56 Uhr Antworten
Leider werden von der BfA nur die Firmen geprüft die eine AÜG Erlaubnis besitzen.
Wir werden in die Enge getrieben das es existenzbedrohend ist.
Die keine Erlaubnis besitzen werden meistens nicht geprüft und sind uns dadurch überlegen. Das ist schon sehr ungerecht.