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Koalitionsvertrag: Ampel plant keine durchgreifenden Änderung für die Zeitarbeit

25.11.2021

Die neue Regierung aus SPD, Grünen und FDP steht und hat ihren Koalitionsvertrag vorgelegt. Für die Zeitarbeit zeichnen sich zunächst keine durchgreifenden Änderungen ab. Ebenso zeichnet sich ab, dass der amtierende und zuständige Arbeitsminister Heil (SPD) seine Arbeit fortsetzen wird. Es wurde eine Erhöhung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes auf 12 Euro vereinbart. Die betrifft dann natürlich auch die Zeitarbeit, wo der branchenspezifische Mindestlohn derzeit bei 10,45 Euro liegt. Weiterhin wurde eine Anhebung Grenzen für Mini- und Midi-Jobs vereinbart.

Der entsprechende Passus "Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitskräftemobilität" des Koalitionsvertrages liest sich im Wortlaut wie folgt:

"Beim Arbeitnehmerüberlassungsgesetz prüfen wir im Falle einer europäischen Rechtsprechung, ob und welche gesetzlichen Änderungen unter Berücksichtigung der Gesetzesevaluierung vorzunehmen sind. Wir verbessern den Schutz von Beschäftigten bei grenzüberschreitenden Entsendungen und bauen bürokratische Hürden ab. Für Saisonbeschäftigte sorgen wir für den vollen Krankenversicherungsschutz ab dem ersten Tag. Wir stärken „Faire Mobilität“ und klären Beschäftigte so besser über ihre Rechte auf. Wir ratifizieren das Übereinkommen Nr. 184 2319 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über den Arbeitsschutz in der Landwirtschaft.

Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung sind notwendige Instrumente. Strukturelle und systematische Verstöße gegen Arbeitsrecht und Arbeitsschutz verhindern wir durch effektivere Rechtsdurchsetzung. So sorgen wir auch für mehr Sicherheit bei Arbeit auf Abruf. Die Krisenregelungen beim Kurzarbeitergeld werden wir nach der Corona-Pandemie evaluieren, insbesondere mit Blick auf Menschen mit geringem Einkommen."

Die Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit BAP und iGZ zeigten sich zufrieden.

Quelle: Süddeutsche Zeitung / Bild: depositphotos.com ID: 11311451

Kommentare (1)

Realist

01.12.2021 12:10 Uhr Antworten

"Beim Arbeitnehmerüberlassungsgesetz prüfen wir im Falle einer europäischen Rechtsprechung, ob und welche gesetzlichen Änderungen unter Berücksichtigung der Gesetzesevaluierung vorzunehmen sind. Grüße von EUGH zur aktuellen Equal Pay und Tariflandschaft. Mal schön aus dem Weg gegangen, schuld sind dann die anderen ;o).

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