Kurzarbeitergeld-Verordnung bis Jahresende verlängert - auch für Zeitarbeitsunternehmen
21.09.2021
Die Bundesregierung verlängert erneut die Regelung zum Kurzarbeitergeld um weitere drei Monate. Somit können auch Zeitarbeitsunternehmen bis zum 31.12.2021 Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen. Diese Regelung gilt nicht nur für bereits bewilligte Anträge, sondern auch dann, wenn Kurzarbeit erst nach Ende September eingeführt wird. Auch die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wird bis zum 31.12.2021 verlängert.
Ferner bleibt es bis 31.12.2021 bei den Sonderregelungen, dass nur 10% der Beschäftigten im Betrieb von Arbeitsausfall beroffen sein müssen, um einen Kurzarbeitergeld-Anspruch zu begründen. Auch auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung von KuG wird weiter verzichtet.
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt / Bild: depositphotos.com ID: 371521602
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