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BAG erschüttert den Beweiswert eines Krankenscheines

09.09.2021

Das höchste deutsche Arbeitsgericht hat der bisher geltenden Unerschütterlichkeit eines Krankenscheins einen Dämpfer verpasst. Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit einem Fall zu befassen, in dem eine Zeitarbeitnehmerin eine Kündigung eingereicht hatte und eine "passgenaue" Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Tag der Kündigung bis zum Ende der Kündigungsfrist präsentiert. Der Arbeitgeber zweifelte die Krankheit an, verweigerte die Lohnfortzahlung und bekam letztlich Recht.

Gelingt es dem Arbeitgeber, "ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit darzulegen und ggf. zu beweisen, muss der Arbeitnehmer substantiiert darlegen und beweisen, dass er arbeitsunfähig war. Der Beweis kann insbesondere durch Vernehmung des behandelnden Arztes nach entsprechender Befreiung von der Schweigepflicht erfolgen.", so das Bundesarbeitsgericht (5 AZR 149/21).

Im konkreten Fall wurde offenbar die taggenaue Terminierung der Krankschreibung letzlich zum "Verhängnis" der Klägerin. Im Grunde wurde das schriftliche Zeugnis des Arztes in Zweifel gezogen, jedoch wäre seiner Aussage offenbar Beweiswert im Sinne der Klägerin zugebilligt worden.

Es bleibt abzuwarten, inwieweit dieses Urteil einen Präzedenzfall schafft und wie hoch in Zukunft die Hürde der Darlegung von Zweifeln durch den Arbeitgeber gesetzt wird und wieviele Ärzte im Ernstfall vor Gericht von ihren ausgestellten Bescheinigungen abrücken werden.

Quelle: Bundesarbeitgericht / Bild: depositphotos.com ID: 43038983

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