Neue Mindestanforderungen für Ausbildungsberufe
16.08.2021
Ab diesem Jahr enthalten alle Ausbildungsordnungen modernisierte und neue verbindliche Mindestanforderungen für die Bereiche „Recht“, „Arbeitssicherheit“, „Nachhaltigkeit“ sowie „Digitalisierte Arbeitswelt“. Für bereits bestehende Ausbildungsberufe, wie zum Beispiel die Ausbildung zur/zum Personaldienstleistungskaufmann/-frau (PDK), haben sie Empfehlungscharakter.
Die für alle Ausbildungsberufe identisch formulierten Inhalte sollen sicherstellen, dass Auszubildende künftig berufsübergreifend innerhalb ihrer Ausbildung Kompetenzen erwerben können, die sie als Fachkräfte benötigen, um auf dem Arbeitsmarkt der Zukunft beschäftigungsfähig zu bleiben.
Dafür hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) einige praktische Umsetzungshilfen, wie beispielsweise eine Videoreihe und eine Broschüre, auf seiner Homepage veröffentlicht.
Zuletzt wurden die Standardberufsbildpositionen Ende der 1990er Jahre aktualisiert. „In jüngster Vergangenheit haben die Themen Digitalisierung und Nachhaltigkeit an Bedeutung gewonnen. Vor diesem Hintergrund war eine Anpassung erforderlich.
Quelle: iGZ / Bild: depositphotos.com ID: 10250809
Kommentare (0)