Gesetzlicher Mindestlohn steigt - Zeitarbeitsentgelt deutlich höher
05.07.2021
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland ist zum 01. Juli um 10 Cent auf nunmehr 9,60 Euro/Std gestiegen. Am 1. Januar 2022 folgt eine weitere Erhöhung des Mindestlohnes auf dann 9,82 Euro erhöht.
Angesichts dieser Erhöhungen stellt iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz fest: „Zeitarbeit ist eine gute Wahl, und nicht nur angesichts des Mindestlohns sogar die bessere [...] Derzeit liegt der Lohn in der Zeitarbeit demnach um 85 Cent pro Stunde höher als der gesetzliche Mindestlohn - im nächsten Jahr wäre der Abstand mit 1,06 Euro dann noch größer“.
Vor allem für ungelernte Hilfskräfte sei Zeitarbeit eine echte Alternative: „Zwei Drittel der Zeitarbeitnehmer kommen aus der Beschäftigungslosigkeit und haben in der Zeitarbeit eine echte Chance auf den Einstieg in den Arbeitsmarkt“, verdeutlichte der Hauptgeschäftsführer. Das gelte in erster Linie auch für ungelernte Hilfskräfte, die sonst kaum Chancen am Arbeitsmarkt hätten. Über 50 Prozent der Zeitarbeitnehmer verfügen über keine oder nur eine geringfügige Ausbildung. Mit Blick auf die außerdem fast einhundertprozentige Tarifierung der Branche demonstriere allein dieser große Entgeltunterschied schon eindeutig, dass Zeitarbeit die bessere Wahl sei.
Das iGZ-DGB-Tarifwerk biete zudem weitaus mehr als nur einen höheren Stundenlohn: „Zuschläge, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gehören zu den Selbstverständlichkeiten der Zeitarbeitsbranche,“ betonte Stolz die Fakten dieses Normalarbeitsverhältnisses und betont in diesem Zusammenhang: „Zeitarbeitnehmer sind fest angestellte Mitarbeiter des Zeitarbeitsunternehmens. Einziger Unterschied: Sie arbeiten zeitlich befristet in einer Fremdfirma, die mit ihrem Arbeitgeber einen Überlassungsvertrag abgeschlossen hat. Ist der Auftrag erledigt, bleiben sie auch weiterhin angestellte des Zeitarbeitsunternehmens.“
Quelle: iGZ / Bild: depositphotos.com ID: 67273445
Kommentare (7)
honk
06.07.2021 20:10 Uhr Antworten
Das mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist Gesetz und keine Selbstverständlichkeit!
Aber Achtung! Ist der Auftrag erledigt, bleiben sie auch weiterhin angestellte des Zeitarbeitsunternehmens, sofern sie nicht zu oft krank waren.
Diese echte Alternative, für eine echte Chance am Arbeitsmarkt, wünsche ich niemandem!
Hungerlohn - unberechenbare Arbeitszeiten - lange Fahrwege - schlechte Arbeitsbedingungen etc.
Für alle wäre es am besten, wenn das Jobcenter, keine Kunden mehr in die Zeitarbeit drücken könnte und sich selbst um die Vermittlung, in den ersten Arbeitsmarkt kümmern würde. Aktuell sind Jobcenter und Zeitarbeitsbranche sehr stark vernetzt!
Personaldisponent
08.07.2021 08:50 Uhr Antworten
Da isser ja wieder, der Herr honk. Unglaublich. Hatte mir schon Sorgen gemacht.
Wenn Sie nicht in der Zeitarbeit arbeiten wollen ist das vollkommen in Ordnung, wenn Sie schlechte Erfahrungen gemacht haben kann ich das sogar verstehen. Sie verteufeln allerdings eine gesamte Branche auf Basis von persönlicher Erfahrung, Unzufriedenheit und Unwissenheit. Dies mein geschätzter honk ist schlicht weg schwach und zeugt davon, dass Sie überhaupt keine Ahnung haben.
Es gibt auch in der Zeitarbeit Gute und Schlechte und vor allem liegt es selten am Unternehmen, sondern am Personal in der Niederlassungen.
Ich würde Ihnen empfehlen Ihren persönlichen Frust einfach mal bei Seite zu schieben und informieren Sie sich bitte anständig. Kommen Sie gerne mal bei uns vorbei, vielleicht bekommen Sie dann ein realistischeres Bild, wie es in der Realität wirklich ist.
Und persönlich muss ich gestehen, dass mich ihr Lebenslauf extrem interessieren würde. Meine Vermutung: Mindestens 10 Jobs in den letzten 8 Jahren, zwischenzeitlich immer wieder arbeitssuchend. Min 6 Stellen davon in der Zeitarbeit. Und Sie gehen davon aus, dass immer die andere Partei Schuld ist.... aber das sind nur Mutmaßungen ;-)
honk
14.07.2021 12:20 Uhr Antworten
Sie müssen natürlich positiv darüber berichten, es scheint Ihr eiziges Berufsfeld zu sein!
Zeitarbeit ist modere Wegelagerei!
Es ist nicht akzeptabel, Arbeitnehmern eine Gebühr, für beine Arbeitzplatz vom Lohn abzuziehen!
Personaldisponent
15.07.2021 09:48 Uhr Antworten
Ich bin etwas irritiert, gibt es Menschen die zeitgleich in mehreren Berufsfeldern tätig sind? Zum aktuellen Zeitpunkt ist es selbstverständlich mein einziges Berufsfeld. Wenn Sie meinen ich bin seit je her in der Branche beschäftigt muss ich Sie enttäuschen.
Fakt ist allerdings, dass Arbeitnehmern nichts abgezogen wird, sondern den Unternehmen eine Rechnung gestellt wird für den Verleih einer Arbeitskraft. Sie würden sich wundern wie viele Menschen gerne in der Zeitarbeit (extern) tätig sind und Übernahmeangebote selbst ausschlagen, da die Bedingungen als Leiharbeitnehmer wesentlich angenehmer sind, als mit befristeten Verträgen, schlechter Bezahlung und noch weniger Absicherung bei einer Festanstellung.
Sie sollten sich mal über die allgemeinen Lohngefüge außerhalb der Zeitarbeit informieren., bevor Sie so unqualifizierte Äußerungen ins Netz werfen.
Aus welchem Berufsfeld kommen Sie? Würde mich interessieren? Oder sind Sie einer von denen mit mehreren Berufsfeldern?
Andreas
08.07.2021 13:08 Uhr Antworten
...also ich bin inzwischen zum 2. Mal und jetzt fast 9 Jahre, für eine Personalleasing-Firma tätig...ich kann nicht klagen...
honk
14.07.2021 12:31 Uhr Antworten
...ich kann nicht klagen...
Das ist bei vielen so, vorallem wenn Kinder da sind und Lohnersatzleistungen vom Amt, zusätzlich auf Konto kommen. Dadurch kommt auch ein gutes Auskommen zustande!
...jetzt fast 9 Jahre, für eine Personalleasing-Firma tätig...
Daran sieht man wie wichtig die Höchstüberlassungsdauer ist!
ibims
16.07.2021 16:03 Uhr Antworten
Vielleicht möchte aber Andreas auch gar nicht durch die Höchstüberlassungsdauer "gerettet" werden !!! Schön und gut wenn so Mancher denkt jede und jeder Mitarbeiter in einem Zeitarbeitsunternehmen will weg. Aber deshalb muss man ja nicht zufriedenen Mitarbeitern ihre Urteilsvermögen absprechen und vermuten das hier das Amt für weitere Zuwendungen aufkommt.