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Flughafen-Sicherheitskräfte haben erstmals Anspruch auf Mindestengelte

01.06.2021

Die Bundesregierung hat erstmalig Mindestentgelte für Sicherheitskräfte an Flughäfen für allgemeinverbindlich erklärt. Dabei gilt eine detaillierte Staffelung nach Qualifikation und Bundesland, welche Stundenlöhne zwischen 12,90 und 17,73 Euro festlegen.


Durch die Allgemeinverbindlichkeit sind diese Mindestentgelte auch für Leiharbeitnehmer zu zahlen, welche in diesen Bereiche eingesetzt werden.

Quelle: Bundesanzeiger / Bild: depositphotos.com ID: 26901595

Kommentare (7)

Dolph

02.06.2021 08:13 Uhr Antworten

Wobei ich, tätig als PDler, nicht verstehe wieso solche neuralgischen Punkte mit Zeitarbeit bzw. allgemein extern vergeben werden. Sowas ist in meinen Augen Sache des Bundes, schließlich geht es hier um die Sicherheit im Flugverkehr.

honk

02.06.2021 12:17 Uhr Antworten

Nach dieser Meinung müssten dann Krankenpfleger auch im Krankenhaus angestellt sein und nicht bei Zeitarbeitsunternehmen. Es geht um die Fürsorgepflicht und um das gesundheitliche Wohl der Patienten !!

Dolph

04.06.2021 09:57 Uhr Antworten

honk, Sie sind und bleiben Ihrem Namen treu.

Zwischen der Pflege einer Person und der Sicherheit am Flughafen ist ein Unterscheid, auch wenn ihr Verstand das nicht verarbeiten kann. Sie sind und bleiben einfach....nicht die hellste Kerze um es mit entten Worten auszudrücken.

unwissender Richter

04.06.2021 15:54 Uhr Antworten

Verzeihung Dolph, ich halte unseren honk zu 99% für genau das, wie Sie ihn beschrieben haben, jedoch haben Sie sich diesmal selbst ins eigene Knie geschossen. Sie möchten also beurteilen, dass eine Sicherheitskraft am Flughafen neuralgischer ist, als ein Pfleger? Kann ich nicht nachvollziehen. Grundsätzlich kann Zeitpersonal überall eingesetzt werden, wo die Mitarbeiter entsprechend geschult und unterwiesen werden, da Sie einem sogenannten "Festangestellten" leistungs- und sicherheitstechnisch in nichts nachstehen.
Man darf nicht auf dem honk rumprügeln und selbst merkwürdige Aussagen tätigen.

Dolph

04.06.2021 16:38 Uhr Antworten

Merkwürdige Aussage?

Eine Abwertung einer Pflegekraft, die Sie mir unterstellen, habe ich in keiner Silbe getätigt. Da mögen Sie bitte nochmal genauer hinschauen. Weil ich auf die neuralgische Position einer ZA-Kraft im Sicherheitsbereich am Flughafen hinweise mir zu unterstellen, ich würde andere -ebenfalls neuralgische Punkte an denen ZA-Kräfte eingesetzt sind- abwerten ist absolut unsinnig und auf ähnlichem Honk-Niveau.

unwissender Richter

07.06.2021 09:22 Uhr Antworten

"Zwischen der Pflege einer Person und der Sicherheit am Flughafen ist ein Unterscheid" - ich muss genau lesen? Okay. Lasse das einfach mal so stehen.

Dolph

05.07.2021 14:47 Uhr Antworten

Ja, Sie sollten -wenn Sie sich darauf beziehen- in der Lage sein Dinge inhaltlich zu verstehen und den Kontext zu erkennen. Wenn Sie dazu nicht willens oder in der Lage sind ist es eher angebracht sich gar nicht zu äußern.

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