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Minster Heil will sachgrundlose Befristungen beschränken

15.04.2021

Auf der Zielgeraden der Legislaturperiode will Bundesarbeitsminister Heil eine Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag umsetzen und sachgrundlose Befristungen hinsichtlich Länge und Verlängerungen einschränken.

Dazu legte er einen Gesetzentwurf vor, der vorsieht, dass eine sachgrundlose Befristung künftig maximal für 18 Monate vereinbart werden darf und maximal einmal verlängert werden kann. Firmen mit mehr als 75 Beschäftigten sollen künftig maximal 2,5% sachgrundlos befristete Beschäftigte haben. Befristete Arbeitsverträge bei demselben Arbeitgeber sollen für einen Beschäftigten auf eine Höchstdauer von insgesamt fünf Jahren begrenzt werden. Leiharbeits-Einsätze im betreffenden Unternehmen sollen angerechnet werden.

Der Entwurf befindet sich derzeit in der regierungsinteren Beratung und soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Quelle: Neues Deutschland / Tagesschau / Bild: depositphotos.com ID: 11912930

Kommentare (1)

honk

17.04.2021 19:25 Uhr Antworten

Dadurch ändert sich nix, es bleibt quasi alles so wie es ist.

Es gibt eine Probezeit, mehr braucht es nicht.

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