Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung VBG für 2020 bleibt stabil
06.04.2021
Für über 1,2 Millionen VBG-Mitgliedsunternehmen bleibt der Beitragsfuß 2020 stabil gegenüber dem Vorjahr. Zur Entlastung ihrer Mitgliedsunternehmen aufgrund der Coronavirus-Pandemie bietet die VBG Zahlungserleichterungen, wie Stundung und Ratenzahlung, für die fälligen Beiträge an.
Der VBG-Vorstand hat entschieden: Der Beitragsfuß der Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte bleibt wie im Vorjahr bei 4,60 Euro (2019: 4,60 Euro). Die VBG als wesentlicher Teil der sozialen Sicherung finanziert mit dem Beitrag ihrer Mitgliedsunternehmen die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung: Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Rehabilitation und Entschädigung. Die VBG erwirtschaftet keine Gewinne und legt nach dem gesetzlich geregelten System der nachträglichen Umlagefinanzierung am Ende eines Kalenderjahres die Aufwendungen in Form von Beiträgen auf alle Mitgliedsunternehmen um.
Zur Entlastung ihrer Mitgliedsunternehmen aufgrund der Coronavirus-Pandemie bietet die VBG Zahlungserleichterungen, wie Stundung und Ratenzahlung, für die fälligen Beiträge an.
Unabhängig davon gilt für zahlreiche Kleinunternehmen weiterhin der unveränderte Mindestbeitrag von 48 Euro pro Jahr.
Die VBG-Mitgliedsunternehmen erhalten ab April ihre Beitragsrechnungen für das Jahr 2020 per Post. Nähere Informationen erhalten die Unternehmen mit dem Beitragsbescheid und auf www.vbg.de/zahlungserleichterungen.
Weitere Informationen zum VBG-Beitrag befinden sich auf der VBG-Webseite: www.vbg.de/beitrag.
Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung und versichert bundesweit über 1,2 Millionen Unternehmen aus mehr als 100 Branchen – vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen. Der Auftrag der VBG teilt sich in zwei Kernaufgaben: Die erste ist die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die zweite Aufgabe ist das schnelle und kompetente Handeln im Schadensfall, um die Genesung der Versicherten optimal zu unterstützen. Knapp 470.000 Unfälle und Berufskrankheiten registriert die VBG pro Jahr und betreut die Versicherten mit dem Ziel, dass die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft wieder möglich ist. 2.400 VBG-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter kümmern sich an elf Standorten in Deutschland um die Anliegen ihrer Kundinnen und Kunden. Hinzu kommen sieben Akademien, in denen die VBG-Seminare für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz stattfinden.
Quelle: VBG
Kommentare (1)
ExMan
06.04.2021 14:31 Uhr Antworten
Stundungen und Ratenzahlungen gab es schon immer. Das Prinzip der Berufsgenossenschaft nachträglich im Folgejahr zu schauen, was die goldenen Wasserhähne gekostet haben und ob mehr Kohle notwendig ist um dann den Beitragsfuß zu erhöhen, ist miese Wegelagerei. Das die gewerbliche Überlassung gleich nach dem bezahlten Fussball eingestuft wird, in einer Genossenschaft, wo sonst nur Verwaltungsberufe zwangsversichert sind, ist nicht nachvollziehbar.