iGZ unterstützt Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Zeitarbeitsverbot in der Fleischwirtschaft
29.12.2020
Beim Bundesverfassungsgericht sind am 23. Dezember mehrere Verfahren von Unternehmen und betroffenen Personen aus der Fleischwirtschaft eingegangen, die das Inkrafttreten einiger Normen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes zu Beginn des neuen Jahres durch eine einstweilige Anordnung verhindern sollen.
Der iGZ wurde vom Bundesverfassungsgericht aufgefordert, kurzfristig eine Stellungnahme abzugeben. In dieser zeigt der Zeitarbeits-Arbeitgeberverband noch einmal deutlich auf, dass die Einschränkungen der Zeitarbeit seiner Meinung nach verfassungswidrig sind und gegen das Übermaßverbot verstoßen. Die gesetzlichen Beschränkungen der Zeitarbeit stellen nach Ansicht des iGZ einen verfassungswidrigen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der Zeitarbeitsunternehmen dar.
Hier finden Sie die komplette Pressemitteilung des iGZ.
Quelle: iGZ / Bild: depositphotos.com ID: 409682534
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