Sachsen lockert vorübergehend das Arbeitszeitgesetz
18.12.2020
Zur Bewältigung der Corona-Krise hat Sachsen das Arbeitszeitgesetz vorübergehend bis Ende März 2021 gelockert. Neben einigen Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit - zum Beispiel für Corona-Testzentren oder bei der Produktion von Schutzausrüstungen - werden bis zum 31. März 2021 Arbeitszeiten von 12 Stunden am Tag in bestimmten Bereichen, wie Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, ermöglicht.
Quelle: Leipziger Internet Zeitung / Bild: depositphotos.com ID: 67251139
Kommentare (0)