Bundestag beschließt Verbot von Werkverträgen und Zeitarbeit in der Fleischindustrie
17.12.2020
Nach langem und zähem Ringen hat der Bundestag gestern das sogenannte Arbeitsschutzkontrollgesetz für die Fleischindustrie beschlossen. Damit dürfen ab dem 01.01.2021 in Schlachthöfen und Fleischverarbeitungsbetrieben keine Mitarbeiter mehr über Werkverträge tätig werden. Zum 01.04.2021 soll auch Leiharbeit größtenteils verboten werden.
Für einen Übergangszeitraum von drei Jahren dürfen noch Leiharbeitnehmer eingesetzt werden. Allerdings nur in fleischverarbeitenden Betriebe (also nicht in Schlacht- und Zerlegebetrieben) und nur dann, wenn die zuständige Gewerkschaft NGG sich dazu bewegen lässt, dies in einem Tarifvertrag zu regeln.
Quelle: Nordwest Zeitung / Bild: depositphotos.com ID: 107825644
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