Mindestlohn für Gebäudereiniger steigt auf bundeseinheitlichen Wert
02.12.2020
Zum 01.12.2020 ist der verbindliche Mindestlohn in der Gebäudereinigungsbranche auf 10,80 EUR/Std. gestiegen. Erstmalig handelt es sich in dieser Branche um einen bundeseinheitlichen Mindestlohn ohne Ost-West-Unterscheidung. Da es sich um eine allgemeinverbindliche Regelung handelt, sind die Untergrenzen auch für Zeitarbeitspersonal verbindlich, das in der Branche zum Einsatz kommt.
Die Verordnung unterscheidet je nach konkreter Tätigkeit in zwei Lohngruppen (1 und 6). In der Lohngruppe 6 (Gebäude-Außenreinigung) werden seit dem 01.12.2020 mindestens 14,10 EUR/Std. fällig.
Quelle: BMAS / Bild: depositphotos.com ID: 26014501
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