Trotz BA-Sonderinfo: Bestimmung der Einsatzdauer bei Kurzarbeit Null zweifelhaft
24.09.2020
Unlängst veröffentlichte die Bundesagentur für Arbeit eine Sonderinformation zur Anwendung des Kurzarbeitergeldes. Darin hieß es, dass Zeiten von Kurzarbeit Null bei der Berechnung der Höchstüberlassungsdauer und equal-pay-Terminen unberücksichtigt bleiben (wir berichteten). Die Fachanwälte Dr. Bissels und Falter weisen nun auf der Homepage der Kanzlei CMS darauf hin, dass diese Aussage dennoch im Widerspruch zur aktuell gültigen Fachlichen Weisung steht und sich daraus Probleme ergeben könnten. Außerdem "muss insbesondere dem Personaldienstleister klar sein, dass die BA nicht in rechtlich verbindlicher Art und Weise darüber entscheidet bzw. entscheiden kann, ob Zeiten im Rahmen der Kurzarbeit Null für die Bestimmung der Überlassungsdauer (oder beim equal pay) maßgeblich sind oder nicht. Dies ist ausschließlich den Gerichten vorbehalten."
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Kanzlei CMS.
Quelle: CMS / Bild: depositphotos.com ID: 28911953
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