Neues DGB-Gutachten verdeutlicht konträre Meinungen unter Juristen zu Zeitarbeits-Verbot in Fleischwirtschaft
18.09.2020
Der DGB präsentiert ein neues von Gewerkschaftsseite beauftragtes Gutachten. Demnach wäre ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit für Unternehmen der Fleischbranche rechtlich nicht zu beanstanden. Das Gutachten stammt aus der Feder von Prof. Dr. Wolfgang Däubler, Initiator der gleichnamigen Kampagne.
Konträr dazu stellen sich ein knappes Dutzend Juristen in einer Fachpublikation der „Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht“. Darin warnen die 11 Experten in einem gemeinsamen Statement vor einer arbeitsrechtlichen Fehlregulierung in der Fleischwirtschaft, die an den eigentlichen Gesetzeszielen vorbeigeht. Der derzeitige Gesetzesentwurf des Arbeitsschutzkontrollgesetzes sei weder mit dem Verfassungs- noch Europarecht zu vereinbaren.
Vor einigen Wochen kam ein anderes Gutachten der Uni Göttingen wiederum zu dem Ergebnis, dass das Verbot sehr wohl rechtskonform wäre.
Quelle: DGB / Unternehmensberatung Schröder / Bild: depositphotos.com ID: 246079802
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