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Fleischindustrie will Tarifvertrag statt Gesetz - Tönnies übernimmt Personaldienstleister

31.08.2020

Die Fleischindustrie will mit der Gewerkschaft NGG einen allgemeingültigen Tarifvertrag aushandeln. Ziel ist es unter anderem, einen Mindestlohn und Wohnunterbringung der Arbeiter festzulegen.

Außerdem "solle darüber gesprochen werden, wie zunächst doch noch Leiharbeit möglich sei", schreibt die "Zeit".
Die Gewerkschaft gibt sich gesprächsbereit.

Unterdessen hat das Bundeskartellamt genehmigt, dass der Schlachtkonzern Tönnies die Lazar GmbH übernehmen darf. Dieser Personaldienstleister beschäftigt mehrere Hundert Leiharbeitnehmer, die zuvor bei Tönnies im Einsatz waren. Tönnies hat angekündigt, bis zum Jahresende alle Arbeitnehmer mit Werkverträgen fest anzustellen.

Quelle: Zeit / FAZ Bild: depositphotos.com ID: 220829696

Kommentare (4)

Gesunder Menschenverstand

31.08.2020 14:42 Uhr Antworten

Das war zu erwarten, dass jetzt die innovativen und seltsamen Geschäftsmodelle wieder Einzug halten werden. Was soll der Schei..., dass jetzt Tönnies die Zeitarbeitsfirma übernimmt (hier gilt es zu beachten, dass die Herren Lazar wohl auch mit mehreren Wassern gewaschen sind...).Es ist wohl zu spät, jetzt zu versuchen auf den Weg der Tugend zurückzukehren, zulange wurde Schindluder getrieben. Das traurige an der Sache ist, dass jetzt die Zeitarbeit wieder in Verruf kommen wird, obwohl ursächlich gar nicht Teil des ganzen falsch gelaufenen Systems.

... und noch einmal für alle ...

31.08.2020 21:56 Uhr Antworten

Werkverträge sind keine Leiharbeit... Für die Zeitarbeiter sind die Bedingungen grundlegend anders. In vielen Fällen sind die Bedingungen mittlerweile besser als in Stammbetrieben...

karl

02.09.2020 09:32 Uhr Antworten

Werkverträge sind keine Leiharbeit. Richtig ! Aber Leiharbeiter werden auch im Werkvertrag eingesetzt. Diverse Leihfirmen haben beides in ihrem Angebot und bedienen damit die Wünsche ihrer Kunden.

Gesunder Menschenverstand

02.09.2020 10:11 Uhr Antworten

@ Karl

Das ist leider teilweise korrekt - jedoch muss seit Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen eine Konkretisierung als Leiharbeitnehmer vorgenommen werden, welche im Werkvertrag und Leiharbeit eingesetzte Mitarbeiter*innen klar voneinander trennt.

Ich finde es auch unsäglich, dass es immer noch Mischbetriebe gibt, die Beides anbieten bzw. viele Zeitarbeitsfirmen Ihre Mitarbeiter an reine Werkvertragsunternehmen überlassen. Mir wäre hier eine klare Trennung auch lieber - und sogar eine gesetzliche Regelung, welche Erlaubnisinhabern von Zeitarbeit jegliche Werkverträge untersagt. Dann müsste die XYZ Zeitarbeits GmbH halt eine weitere Firma XYZ Werkvertrag GmbH gründen, dann wäre die Trennung eindeutig und die betreffenden MA wüßten genau, wo Ihr Arbeitsvertrag gilt und ob Sie Leiharbeiter oder Werkvertragler sind.

Und es soll keiner jetzt kommen, dass ja auch normale Firmen Werkverträge machen, dass ist ja auch gut so, aber warum sollten diese Unternehmen dann parallel auch Überlassung betreiben - das stammt alles noch aus der Zeit der Fallschirmlösung, wo gerade diese Firmen sich dadurch schützen wollten Ihre nicht eindeutigen Geschäftspraktiken vor Geldstrafen/Sanktionen abzusichern.

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