Offizielle SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel veröffentlicht
12.08.2020
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel zur Veröffentlichung freigegeben. Sie wurde gemeinsam von den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesarbeitsministerium unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erstellt. Die Regel stellt Maßnahmen für alle Bereiche des Wirtschaftslebens vor, mit denen das Infektionsrisiko für Beschäftigte gesenkt und auf niedrigem Niveau gehalten werden kann.
Der DGB äußert sich lobend: „Heute ist ein guter Tag für den Arbeitsschutz der Beschäftigten in der Corona-Pandemie“, betonte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. „Die Regel konkretisiert den Corona-Arbeitsschutzstandard der Bundesregierung und versetzt die Betriebs- und Personalräte endlich in die Lage, die Schutzrechte der Beschäftigten gegenüber den Arbeitgebern zu erzwingen, wenn dies notwendig ist.“
Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel kann im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel abgerufen werden.
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin / DGB / Bild: depositphotos.com ID: 45536933
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