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iGZ-Brief an die Politik für verlängertes Kurzarbeitergeld in der Zeitarbeit

12.08.2020

Der iGZ macht sich für eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes - auch für die Zeitarbeitsbranche - stark und hat diesbezüglich einen Brief an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verfasst. Der Bezug von Kurzarbeitergeld für Zeitarbeitnehmer wurde erst jüngst in Anbetracht der Krise als Ausnahmeregel ermöglicht. Der iGZ thematisiert konkret, dass die Zeitarbeitsbranche, den „absolut stärksten Rückgang aller Branchen bei den sozialversicherungspflichtigen Stellen im Vergleich zum Vormonat (- 15.000 Stellen) zu verkraften hat“. Die Stellenmeldung sei laut Bundesagentur für Arbeit im Vergleich zum Vorjahr um 51 Prozent zurückgegangen, und für 36,4 Prozent der Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer sei Kurzarbeit angezeigt worden.

Das Problem sei, dass die BA für eine Verlängerung über den Jahreswechsel hinaus, auf erhebliche Zuschüsse aus Bundesgeldern angewiesen sei. Diese politische Entscheidung steht im Herbst an.

Aus Sicht des iGZ wäre es gut investiertes Geld, die Sonderregelungen zu verlängern und auch der Zeitarbeit weiterhin die Kurzarbeit zu ermöglichen.

Quelle: iGZ / Bild: depositphotos.com ID: 371521602

Kommentare (3)

honk

12.08.2020 12:17 Uhr Antworten

Aber die warum Stellt man die entlassenen Zeitarbeiter, später nicht einfach wieder ein, Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld haben die gleiche Höhe?

Dario (foo.fenrir@gmail.com)

12.08.2020 21:18 Uhr Antworten

Es ist nicht einfach. Es ist nicht gesichert dass das Arbeitslosengeld niedrig oder höher ist. Es kommt auch darauf an, wie viel der Leiharbeiter schon als Gehalt bekommen hat und mit welchen Tarif. Also das heißt das nach einen Monat Einsatz als neu-Angestellten in der Leiharbeit, ist wenig, nach mehrere Monate dann wieder mehr. Das eigentliche Problem dass wenn die die Dienstleistung Leiharbeiter entlässt dann fallen wieder zurück in Niemands-Land gehen und wir sind nicht noch nicht raus aus der Krise, unter anderem wie viele bekommen Arbeitslosengeld und wenn überhaupt im welchen Umfang. Also, besser dass die Bundesgeldern die Leiharbeitsfirmen unterstützen damit Kündigung Eingefroren werden, besser als alles andere.

Das Rauschen einer Boomender Wirtschaft ist nicht mehr zu hören. Die Leiharbeit, als Dienstleistung ist im allgemein nicht mehr mit den Vorsätzen der Agenda 2010 Zukunftssicher.

honk

13.08.2020 12:14 Uhr Antworten

Aber Zeitarbeitsfirmen bezahlen nach Tarifvertrag, daher müsste sich Arbeitslosengeld relativ genau berechnen lassen, genauso wie Kurzarbeitergeld.

Bei den Leuten mit Alg 2 geht die Geschichte genauso weiter, wie vor der Zeitarbeit.

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