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SZ-Gastbeitrag zum Verbot der Zeitarbeit in der Fleischindustrie: 'verfassungsrechtlich nicht rechtens'

03.08.2020

In einem Gastbeitrag in der Süddeutschen Zeitung (SZ) erläutern die Juristen Prof. Franz Josef   (Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a.D.) und Prof. Gregor Thüsing (LL.M. (Harvard)) ihre Sicht auf das Verbot der Zeitarbeit in der Fleischindustrie und die sich daraus ergebenden Folgen.

Die Juristen erklären unter anderem, dass durch das Verbot der Zeitarbeit keine neuen Dauerarbeitsplätze entstünden. Vielmehr würden die Schlachtbetriebe stattdessen für das saisonale Geschäft befristete Einstellungen bevorzugen. Diese Befristung gehe dann zu Lasten der Arbeitnehmer, denn anschließend drohe wieder Arbeitslosigkeit.

Ein Zeitarbeitnehmer habe im Gegensatz dazu ein Dauerarbeitsverhältnis. „Das überdauert wegen des Synchronisationsverbots verleihfreie Zeiten“, erläutern die Professoren.

Weiterhin wird auf die Rechtslage bei Zeitarbeit verwiesen: im Gegensatz zu Werkverträgen könne nicht auf die Verantwortung eines Dritten verwiesen werden. Die Professoren erinnern in diesem Zusammenhang an den seit 2017 existierenden Schutz vor Substituierung der Stammbelegschaft mittels Überlassungshöchstdauer.

Grundsätzlich äußerten sich die beiden Juristen zum Verbot der Zeitarbeit in der Fleischindustrie wie folgt: „Das kann schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht rechtens sein. Die Karlsruher Richter haben deutlich gemacht, dass ein Verbot der Leiharbeit ohne hinreichende sachliche Gründe unzulässig ist“, betonen beide die Abwegigkeit dieses Unterfangens – und mahnen, das Verbot von Zeitarbeit in der Fleischindustrie sollte nicht zum „Beifang“ werden.

Zum kompletten Artikel: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/gastbeitrag-leiharbeit-ist-noetig-1.4986549

Quelle: SZ / iGZ / Bild: depositphotos.com ID: 11629188

Kommentare (3)

honk

04.08.2020 01:14 Uhr Antworten

Natürlich kündigt die Zeitarbeit ihre Mitarbeiter, sobald diese keine Perspektive auf Weiterbeschäftigung hat.

Viele kleine Zeitarbeitsunternehmen haben oft nur einen großen Kunden, für diese sind Kündigungen in der Regel kein Problem.

Die Arbeitsgerichte müssen sich oft mit klagen beschäftigen, weil die Zeitarbeitsunternehmen sich nicht regelkonform verhalten.

Nippels

04.08.2020 09:20 Uhr Antworten

Wenn Sie nicht Ihrem Namen hier alle Ehre machen, dann weiß ich es auch nicht.
So viel Einseitigkeit und Unwissen auf einem Fleck ist schon erschreckend.

mato30

04.08.2020 19:37 Uhr Antworten

ich schließe mich dieser Aussage an...einfach mal Klappe halten wenn man keine Ahnung hat wovon man redet Herr Honk - In diesem Sinne - schönes Leben noch...

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