iGZ wendet sich an die VBG und fordert Aussetzung des Schriftformgebotes
29.04.2020
Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) setzt sich mit einem Schreiben an die VBG für die Aussetzung des Schriftformgebots nach §12 Abs. 1 Satz AÜG vor Eintritt des Einsatzes ein. In der Praxis fahren Personaldisponenten häufig mit Verträgen zum Einsatzbetrieb, um bei kurzfristigen Personalanforderungen die gesetzliche Erfordernis der Schriftform vor Einsatzbeginn sicherzustellen. Der iGZ sieht darin in der vielzitierten aktuellen Situation eine unnötige Ansteckungsgefahr, der sich die Mitarbeiter beiderseits aussetzen. Darum plädiert der Verband für eine Aussetzung des Schriftformerfordernisses, wie es auch in der Schweiz schon umgesetzt wurde, damit Zeitarbeitnehmer und Zeitarbeitsunternehmen vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus geschützt würden.
Quelle: iGZ
Kommentare (1)
Personaldisponent
29.04.2020 12:00 Uhr Antworten
Oder wie wäre es einfach damit zu sagen, eine Überlassung muss innerhalb von 2 Wochen vorliegen?!
Sehe absolut das Problem nicht.