iGZ fordert unbefristeten Zugang zu Kurzarbeit für Zeitarbeit
27.04.2020
Der Deutsche Bundestag hat am 23. April 2020 das Arbeit-von-morgen-Gesetz (Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung) beschlossen. Es muss nun abschließend im Bundesrat beraten werden, damit es in Kraft treten kann. Der iGZ hat sich in einer Stellungnahme an den Ausschuss für Arbeit und Soziales gewandt und einen unbefristeten Zugang zu Kurzarbeit für Zeitarbeitsunternehmen und ihre Beschäftigten gefordert.
Quelle: iGZ
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