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Neuregelung der Kurzarbeit: Beschluss von Bundestag und Bundesrat für heute avisiert

13.03.2020

Aufgrund der sich rasant zuspitzenden Corona-Krise sollen Bundestag und Bundesrat noch an diesem Freitag Neuregelungen zur Kurzarbeit beschließen, die im Falle eines Stillstands der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens Jobverluste verhindern soll. Das ging aus einer aktuellen Twitter-Mitteilung der CDU hervor.

Hierzu soll es im Bundestag am Vormittag eine erste Lesung geben, am Nachmittag folgen die zweite und dritte Lesung. Weiterhin soll die Länderkammer am heutigen Freitag ihre Zustimmung geben.

Hintergrund der Neuregelungen ist, den Zugang zum Kurzarbeitergeld zu erleichtern, die Arbeitgeber von Sozialbeiträgen zu entlasten und die Kurzarbeit auch für die Zeitarbeit zu öffnen.

Mittels Änderungen im Dritten Buch des Sozialgesetzbuches und im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wird der Bundesregierung eine Verordnungsermächtigung erteilt (befristet bis Ende 2021), mit denen sie erweiterte Regelungen zur Kurzarbeit in Kraft setzen kann.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte am gestrigen Donnerstag im Rahmen ihres Treffens mit den Ministerpräsidenten erklärt, dass die aktuelle Situation „außergewöhnlicher als zu der Zeit der Bankenkrise“ (2009) sei. Damals wendete die Bundesregierung mehr als 20 Milliarden Euro auf (u.a. für Kurzarbeit), um die Krise zu bewältigen.

Quelle: Handelsblatt

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