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Corona-Krise: Kurzarbeitergeld auch für die Zeitarbeitsbranche

09.03.2020

Der Koalitionsausschuss hat beschlossen, die Hürden für den Bezug von Kurzarbeitergeld zeitnah zu senken. Damit sollen wirtschaftliche Folgen der Corona-Epidemie abgefedert werden. Bereits an diesem Mittwoch (11. März) sollen im Bundeskabinett dazu „alle erweiterten Instrumente für Kurzarbeit“ ermöglicht und der bisherige BMAS-Entwurf für das „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ ergänzt werden.

Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) betonte: „Dies ist im Interesse der Beschäftigten und der Unternehmen eine wichtige Maßnahme“. „Im Rahmen dieser Beschlüsse ist auch unsere mehrfach geforderte Anregung von der Bundesregierung aufgenommen worden, ähnlich wie in der letzten Finanzkrise endlich wieder auch in der Zeitarbeitsbranche das Kurzarbeitergeld einzuführen“, begrüßte Stolz das Vorhaben.

Neben einer Erleichterung der Auszahlungsmodalitäten solle die Gewährung nun auch über längerfristige Zeiträume ermöglicht werden. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) komme dann für 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns auf. Kündigungen sollen damit vermieden werden. Auch die Sozialbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden sollen den Arbeitgebern laut Planung künftig voll erstattet werden.

Bislang lautete der Beschluss, dass nur 50 Prozent erstattet werden. Vorgesehen sei zudem, dass Unternehmen Kurzarbeitergeld schon nutzen können, wenn nur zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Bisher griff das Mittel erst bei einem Ausfall von 33 Prozent. Schon im Januar beschloss die Regierung eine Erleichterung bei der Verlängerung des Kurzarbeitergelds von 12 auf 24 Monate. Die Regierung soll die Regelungen - befristet bis Ende 2021 – per Verordnungsermächtigungen in Kraft setzen können.

Quelle: iGZ

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