Aktuell:

Personalorder - Das Zeitarbeitsportal

, . , Uhr

  • Zeitarbeit - News
    • News
    • News - Archiv
    • News - International
    • AÜG-Reform
    • Wissenswertes
    • Tarife
    • Zeitarbeitsverbände
    • Recht
    • Steuern
    • Veranstaltungen
    • Software
    • Fachliteratur
    • Arbeitsschutz
    • Gewerkschaften
    • Versicherungen
  • Personaldienstleister
  • Entleiher
    • News
    • Informationen
  • Personal- und Stellenpool
    • Personalangebote
    • Auftragsangebote
    • Stellenangebote
    • Stellengesuche
  • Marktplatz
    • Anzeigen
    • Musterverträge/Vorlagen
    • Software
  • Software
  • Links
    • Zeitarbeitsverbände
    • Gewerkschaften
    • Agenturen für Arbeit
    • Arbeitsschutz
    • Gerichte / Rechtsprechung
    • Internationale Organisationen
Close

Anmeldung

Login

Password

Anmelden

Passwort vergessen?

Registrieren

  • Zeitarbeit-Info
  • News-Archiv

News-Archiv

Betriebsschließung wegen Corona: Arbeitgeber muss weiter Lohn zahlen

27.02.2020

Wie die Internetzeitung Köln unter Berufung auf das (Redaktionsnetzwerk Deutschland) RND berichtet, hat das Bundesarbeitsministerium (BMAS) auf Anfrage bestätigt, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten weiter Lohn zahlen müssen, wenn es zu einer behördlich veranlassten Betriebsschließungen aufgrund des Coronavirus kommt. Die ausgefallenen Arbeitszeiten müssen grundsätzlich auch nicht nachgearbeitet werden. Das Ministerium begründet das der Quelle zufolge mit dem Betriebsrisiko nach Paragraf 615 Satz 3 BGB. "Dazu gehören auch von außen auf den Betrieb einwirkende Umstände, die sich für den Arbeitgeber als ein Fall höherer Gewalt darstellen (zum Beispiel Naturkatastrophen). Gleiches gilt grundsätzlich auch für behördliche Anordnungen, die zu einem Arbeitsausfall führen", wird ein Sprecher des BMAS zitiert.

Quelle: Internetzeitung Köln

Kommentare (5)

PDL-Intern

02.03.2020 09:29 Uhr Antworten

Selbst Entschlossen das zu ist muss natürlich der Arbeitgeber ran.
Behördliche Verordnung hat der Staat zu zahlen.
Das denke ich dazu.

Ralf

04.03.2020 20:50 Uhr Antworten

Kann der Arbeitgeber bei freiwilliger Betriebsschließung die Fehlzeiten der Arbeitnehmer von deren Gleitzeitkonto abziehen.
Danke

ich

06.03.2020 11:17 Uhr Antworten

1. Das betrifft alle Betriebe, nicht nur Zeitarbeit.
2. Ist vergleichbar, mit Krankheit.
3. Wenn das wirlich passiert und die ersten sterben, dann haben wir andere Probleme, weil Chaos entsteht.

Anke

20.12.2020 20:06 Uhr Antworten

Darf der Schulleiter einer Grundschule den Erziehern ,die nicht in der Notbetreuung benötigt werden Minusstunden anordnen ?

Zeitarbeiter

13.04.2021 14:12 Uhr Antworten

Hallo,
Was ist denn mit den zeitarbeitern bei einer werksschließung. Mir wurden dafür meine Urlaubstage abgezogen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Kommentar beantworten

Anworten abbrechen

Erforderliche Felder sind markiert *

Achtung: Bitte ergänzen Sie die markierten Felder.

Name/ Pseudonym *

Kommentar *

Spamschutz *: Bitte geben Sie den Namen des heutigen Wochentages ein

Social Media - Teile diese Information

  • Tweet
zurück

Archiv-Suche

Suche starten

Software für Ihren Erfolg

Software Zeitarbeit
Personal-DIALOG Die Software für erfolgreiche und professionelle Personalarbeit.
perLIOS Die Verwaltungssoftware für den Einsatz von Zeitarbeitspersonal
Personal-DIALOG Mobil Die mobile Ergänzung für Personal-DIALOG als Webportal und/ oder mobile App.
Bewerber-Online Das Webportal für modernes Bewerber-Management.
BACK TO TOP

Software Personaldienstleister

  • Personal-DIALOG
  • Personal-DIALOG Mobil
  • Data-Anywhere
  • DIALOG-Online
  • Bewerber-Online

Software Entleih-Unternehmen

  • perLIOS
  • perLIOS-Online
  • Bewerber-Online

Personalorder

  • RSS
  • Newsletter
  • Tools
  • Über uns
  • Links
  • Kontakt

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz
  • © 2025 Data Projekt GmbH