Keine erstmalige AÜ-Erlaubnis mit einstweiligem Rechtsschutz
13.12.2019
RA Dr. Bissels und RAin Falter berichten auf dem Blog der Kanzlei CMS von einem Urteil des Sächsischen Landessozialgerichtes (L 3 AL 70/19 B ER). Kläger in diesem Verfahren war ein Personaldienstleister, dessen Antrag auf erstmalige Erteilung einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis durch die Behörde abgelehnt wurde. Daraufhin hatte der PDL versucht, mittels einstweiligem Rechtsschutzes eine vorläufige Erteilung der Erlaubnis zu erwirken und somit seine Geschäftstätigkeit trotz lange Bearbeitungszeit seines Widerspruches legal aufnehmen zu können. Der Antrag blieb vor Gericht erfolglos. Im Gegensatz zum Szenario des Widerrufs einer Erlaubnis kommt die erstmalige Erteilung einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis im einstweiligen Rechtsschutz nicht in Betracht, so die Richter.
Quelle: RA Dr. Bissels / Kanzlei