iGZ fordert erneut Änderungen am Entwurf zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz
14.05.2019
Der iGZ hat sich erneut gegen die Diskrminierung der Zeitarbeitsbranche im Entwurf zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz stark gemacht: „Anlässlich der kürzlich erfolgten Ersten Lesung des Gesetzes im Bundestag möchten wir Sie nachdrücklich darum bitten, sich für eine Streichung der bisher vorgesehenen, verfassungs- und europarechtlich hoch fragwürdigen, Diskriminierung der gesamten Zeitarbeitsbranche im Fachkräfteeinwanderungsgesetz einzusetzen“, appellierte er unter anderem an das Mitglied des Bundestags (MdB), Ralph Brinkhaus, Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie an den stellvertretenden CDU/CSU-Vorsitzenden, MdB Hermann Gröhe.
Laut Gesetzesentwurf sollen Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten mit einem Arbeitsvertrag und einer anerkannten Qualifikation in Deutschland dem Beruf entsprechend arbeiten können. Die Vorrangprüfung soll wegfallen. Die Zeitarbeitsbranche wird, so der Entwurf, bei der Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten ausgeschlossen.
Prädestinierte Branche
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sei laut Stolz für den deutschen Mittelstand unerlässlich. „Um die flächendeckende Versorgung mit Dienstleistungen und Produkten zu sichern, sind die Unternehmen auf jede Rekrutierungsquelle am immer enger werdenden Personalmarkt angewiesen“, erläutert der iGZ-Hauptgeschäftsführer die Situation. Die Zeitarbeit biete sich hierbei als prädestinierte Branche mit Vermittlungsfunktion an, unterstreicht Stolz in seinem Anschreiben.
Speerspitzenfunktion
Die Zeitarbeit sei eine auf Anwerbung und Betreuung von Personal spezialisierte Branche, derer sich andere Branchen auch zur Erprobung neuer Personalentwicklungen bedienen. Stolz: „Diese Flexibilitäts- und Speerspitzenfunktion paart die Zeitarbeitsbranche mit arbeitsrechtlicher und tariflicher Sicherheit.“ 45 Prozent der Zeitarbeitnehmer in Deutschland seien Fachkräfte, Experten und Spezialisten. Gerade in ländlichen Räumen könne die Zeitarbeit einen wertvollen Beitrag leisten: „Kleine und mittelständische Betriebe verfügen nicht über die Kapazitäten, im Ausland nach dringend benötigten Fachkräften zu suchen“, betont der iGZ-Hauptgeschäftsführer.
Wirtschaftliche Vernunft
Es sei daher nicht ersichtlich, weshalb die Zeitarbeitsbranche in rechtlich fragwürdiger Weise an einem Beitrag zum Gelingen der Fachkräftegewinnung gehindert werden sollte. „Auch in Ihrer Fraktion gibt es beachtliche Unterstützung für diesen wichtigen Schritt. Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass die wirtschaftliche Vernunft hier ideologiefrei zum Tragen kommt“, appelliert Stolz zur Besonnenheit bei der Entscheidungsfindung.
Quelle: iGZ
Kommentare (0)